Wasser- und Wärmezähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Diese Eichfristen hat das Materialprüfungsamt nach entsprechenden Tests festgelegt, weil durch Verkalkung und Verschmutzung der Zähler im Laufe der Jahre eine ordnungsgemäße Messung danach nicht mehr garantiert ist. Die Eichfristen sind wie folgt:
Kaltwasserzähler 6 Jahre
Warmwasser- und Wärmezähler 6 Jahre