Ab dem 01.01.2014 sind Wärmezähler für die Vorerfassung des Wärmeverbrauchs für die Trinkwassererwärmung vorgeschrieben. Hier ist es nötig, dass eine Auslegung der nötigen Gerätegröße erfolgt. Die Geräte können von SMP Schwabenmesspartner gekauft oder gemietet werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Ab 01.01.2014 sind Warmwasserkostenverteiler, sogenannte Venturi, nicht mehr für die Berechnung des Warmwasserkostenanteils in der Heizkostenabrechnung zugelassen. Dies bedeutet, dass diese Geräte durch Wasserzähler ersetzt werden müssen. Dies ist allerdings nicht in allen Fällen ohne Sanierungsmaßnahme möglich.
Ab 01.01.2014 sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungssystem unter bestimmten Vorraussetzungen nicht mehr zugelassen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Ab 01.01.2014 sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungssystem ohne DIN und EN Zulassung nicht mehr zugelassen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Denken Sie daran, dass die Ergebnisse der Wasserproben bis spätestens 31.10.2012 bei dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen müssen !
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