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Eichpflicht

Wasser- und Wärmezähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Diese Eichfristen hat das Materialprüfungsamt nach entsprechenden Tests festgelegt, weil durch Verkalkung und Verschmutzung der Zähler im Laufe der Jahre eine ordnungsgemäße Messung danach nicht mehr garantiert ist. Die Eichfristen sind wie folgt:

Kaltwasserzähler  6 Jahre

Warmwasser- und Wärmezähler  5 Jahre

Wasserglas

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